Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die aktuellen Informationen zu unserem Netzgebiet zur Verfügung und kommen unserer gesetzlichen Veröffentlichungspflicht nach.
§ 36 EnWG - Grundversorgungspflicht
§ 36 Abs.2 Satz 2 EnWG - Feststellung des Grundversorgers für jeweils drei Kalenderjahre
Netzgebiet - Industriepark Gersthofen
Der Grundversorger im Netzgebiet Industriepark Gersthofen gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist die MVV Industriepark Gersthofen GmbH.